Häufig gestellte Fragen

Nein. In Deutschland herrscht Bestattungspflicht. Daher muss eine Urne auf einem Friedhof, im offiziell ausgewiesenen Friedwald, oder bei einer Seebestattung im offenen Meer beigesetzt werden.

Auch das wird in Deutschland vom Gesetzgeber nicht gestattet. Es gibt die Möglichkeit die Asche in Holland auf einer Wiese zu verstreuen. In einigen Landesteilen Spaniens ist es erlaubt, die Asche von einer steilen Felsklippe aus ins Meer zu verstreuen. Die Schweiz erlaubt ebenfalls Naturbestattungen in den Alpen.

Dies lässt sich nicht pauschal beantworten, da jeder Hinterbliebene eigene Wünsche und Bedürfnisse hat, auf die wir individuell eingehen – mit unterschiedlich hohem Zeitaufwand. Selbstverständlich erhalten Sie von uns auf Wunsch einen seriösen Kostenvoranschlag nach dem ersten Beratungsgespräch.

Nein. Die Gestaltung von Trauerdrucksachen kann nach genauer Absprache mit Ihnen bei uns im Haus stattfinden. Anzeigen leiten wir für Sie an die Zeitung Ihrer Wahl weiter, ohne dass Zusatzkosten entstehen. Über die Preise, die die Zeitung für den Abdruck berechnet, informieren wir Sie gern.

Das Tragen der eigenen Kleidung und Wäsche ist erlaubt und sinnvoll. Aus unserer Erfahrung heraus wissen wir, dass die Auswahl der Kleidung den Angehörigen im Prozess der Trauerverarbeitung helfen kann.

Das ist nicht richtig. Auch bei anonymen Bestattungen ist eine Trauerfeier wichtig und sinnvoll zur Verarbeitung des Abschieds.

Nach dem Bestattungsgesetz des Landes Niedersachsen darf ein Verstorbener bis zu 36 Stunden nach Todeseintritt zu Hause verbleiben und kann dort auch auf Wunsch aufgebahrt werden. Unabhängig davon müssen jedoch alle Formalitäten erledigt werden, auch die Todesbescheinigung muss von einem Arzt ausgestellt werden.

Seit 2004 gehört zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr, so dass die Bestattungskosten auf die Angehörigen fallen.
Daher raten wir dazu, einen Bestattungsvorsorgevertrag zu überdenken.

Dies geschieht nur auf besonderen Wunsch. Wir übernehmen die Versorgung mit Pflegemitteln und eine Rasur bei Männern. Falls Sie jedoch Wert auf weitere kosmetische Versorgung legen, bringen Sie bitte die Schminke mit, welche die Verstorbene bisher benutzt hat.
Wir versuchen dann, den optischen Eindruck wiederherzustellen, den Sie als Angehörige kennen.